Allgemeine Geschäftsbedingungen der Löcknitz Musikschule in Erkner

 

1. Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Löcknitz Musikschule und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bzw. ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter, nachfolgend der/die Schüler/in oder die Schüler genannt.

2. Aufgaben:

Aufgabe der Löcknitz Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, fachspezifische Fähigkeiten zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und individuell zu fördern, sowie Schüler/innen auf auf die Prüfung/en für eine spezielle schulische Laufbahn, ein Hochschulstudium oder eine berufliche Ausbildung mit musikalischem Schwerpunkt vorzubereiten.

3. Rechtsverhältnis:

3.1 Die Rechtsbeziehung und Verwaltung zwischen der Löcknitz Musikschule und den Schülern ist privatrechtlicher Natur.

3.2 Jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Beziehung muss schriftlich erfolgen.

3.3 Seitens der Schüler besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Unterrichtsfach, auf eine bestimmte Unterrichtsart, auf einen bestimmten Unterrichtsort, ein bestimmtes Unterrichtsdatum oder auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft.

3.4 Die einvernehmlich verabredete Unterrichtsart gilt bis zum Ende des Schuljahres als verbindlich. Sie kann in beiderseitigem Einverständnis zwischen dem Schüler und der Löcknitz Musikschule geändert werden.
 
4. Unterrichtsort:

Der Unterricht wird in den Räumlichkeiten der Löcknitz Musikschule, Friedrichstraße 53a, 15537 Erkner erteilt.

5. Umfang der Leistung:

5.1 Der Unterricht wird in folgenden Bereichen erteilt:

Einzel- und Gruppenunterricht im instrumentalen Hauptfach A-Gitarre, E-Gitarre, Ukulele, E-Bass, Kontrabass, Klavier, Keyboard, Blockflöte in den Genres: Klassik, Pop, Rock und Jazz

5.2 Der einmal wöchentlich stattfindende Unterricht wird als Einzelunterricht (EU 30 / EU 45) oder als Gruppenunterricht mit 2 - 4 Schülern (GU 30 / GU 45) oder als Kursunterricht (KU 45) ab 6 Schülern erteilt. Ausgenommen Ferien und Feiertage (siehe Punkt 8.2.)

Wird die Mindestteilnehmerzahl beim Gruppen-, Kurs- und Ensembleunterricht unterschritten, kann die Löcknitz Musikschule die/den Gruppe/Kurs neu zusammenstellen, die Unterrichtszeit verkürzen, die Entgelte durch Änderung der Unterrichtsform neu festlegen bzw. die Gruppe / den Kurs auflösen.

5.3 Unterrichtsstunden die vom Schüler versäumt werden gelten als erteilt. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Unterrichtsbeginn) gilt die Ausfallstunde ebenso als erteilt. Die Absage vom Unterricht muss in jedem Fall mindestens 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in oder der Musikschulleitung erfolgen.

Für Ausfallstunden, die durch das Verschulden der Löcknitz Musikschule oder der zuständigen Lehrkraft entstehen, wird der Unterricht nachgeholt. Eine anteilige Rückerstattung der Ausbildungsbeiträge ist in diesem Fall nicht vorgesehen.


Kann der/die Schüler/in den Unterrichtstermin aufgrund von Krankheit (einmalig), einer anwesenheitspflichtigen Schulveranstaltung (schriftlicher und beglaubigter Nachweis muss spätestens 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung der “Löcknitz Musikschule Erkner“ vorliegen), wegen außerordentlicher beruflich bedingter Absagen oder einem Trauerfall in der Familie nicht wahrnehmen, so besteht die Möglichkeit diesen nachzuholen. Bei Absagen wegen Krankheit in aufeinanderfolgenden Unterrichtswochen ist ein Attest vom behandelnden Arzt vorzulegen. Ansonsten gilt die 2te Ausfallstunde als erteilt.

Erhält der Schüler Gruppenunterricht so werden die nachzuholenden Stunden nur anteilmäßig erteilt. Der in Absprache mit der Löcknitz Musikschule gesetzte Termin für eine nachzuholende Unterrichtseinheit ist für den Schüler bindend und gilt auch bei Nichteinhaltung als erteilt.

Achtung! Im Gruppen-, Kurs- und Ensembleunterricht fällt die Unterrichtseinheit nur bei entschuldigten Absagen von über 50% der Teilnehmer aus und wird nachgegeben. Bei einzelnen entschuldigten Absagen findet der Unterricht regulär statt.

Für Nachholstunden werden maximal 2 Termine zu zumutbaren Zeiten im laufenden Schuljahr angeboten. Ausfallstunden können nicht mit ins nächste Schuljahr übertragen werden.

Eine anteilige Rückerstattung von Ausbildungsentgelten kann nur auf ärztlichen Nachweis und wenn sich die Krankheit über mehr als 4 zusammenhängende Wochen erstreckt, erfolgen. Der Nachweis ist innerhalb von 14 Tagen nach der Gesundschreibung einzureichen, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung und Rückerstattung.

5.4. Sonderregelung für Gutscheine - erworbene Gutscheine sind von jeglichem Rück- oder Umtauschrecht ausgeschlossen.

6. Anmeldung und Aufnahme:

6.1 Die Anmeldung erfolgt jederzeit schriftlich. Dazu muß der Ausbildungsvertrag der Löcknitz Musikschule ausgefüllt eingereicht werden.

6.2 Der Zeitpunkt der Aufnahme richtet sich nach der Kapazität der Ausbildungsplätze.

6.3 Der Unterrichtbeginn wird rechtzeitig bekanntgegeben und muß abgesprochen sein.

6.4 Ein Recht auf Aufnahme in die Löcknitz Musikschule besteht nicht.

6.5 Sonderregelung bei Gutscheinen – Unterrichtsleistungen die über einen Gutschein erworben wurden, können auch nur durch physische Vorlage des Gutscheins eingelöst werden. Die Musikschule Erkner ist laut §§ 807, 737 BGB nur zur Leistung gegen Herausgabe des Gutscheins verpflichtet. Da unsere Gutscheine nicht erfasst werden sind bei Verlust jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.

6.5 Sonderregelung bei Gutscheinen – erworbene Gutscheine sind an eine Person gebunden und können nicht übertragen werden.

7. Laufzeit und Kündigung des Ausbildungsvertrages / Laufzeit von Gutscheinen:

7.1 Die Laufzeit der Ausbildungsverträge ist unbefristet.

7.2. Es gelten für alle Fächer die ersten 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag beiderseitig binnen einer Frist von 14 Tagen zum  Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

7.3 Jede Kündigung durch den Schüler oder durch die Löcknitz Musikschule bedarf der Schriftform. Soweit in diesem AGB nichts anderes geregelt ist, gilt stets eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, entscheidend ist der fristgerechte Eingang (bis spätestens zum 31. des Monats) des Kündigungsschreibens. Die Kündigungsfrist beginnt immer mit dem 1. des Folgemonats. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

7.4 Bei einer außerordentlichen Kündigung entscheidet stets die Geschäftsführung.

7.5 Sollte die Mindestteilnehmerzahl (Gruppen-, Kurs-, Ensembleunterricht) unterschritten werden gilt § 5.2. Die Löcknitz Musikschule behält sich hier ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

7.6 Sonderregelung bei Gutscheinen

Da die Löcknitz Musikschule strukturellen und dynamischen Entwicklungsprozessen unterworfen ist sind alle Gutscheine nur für den Zeitraum von einem Jahr gültig. Um zu gewährleisten, dass der erworbene Gutschein im gewünschten Instrument / Fach eingelöst werden kann, empfehlen wir diesen innerhalb eines Jahres einzulösen. 


Gutscheine unterliegen nach dem Einlösen einer begrenzten Nutzungsdauer.

Nach der Einlösung beginnt die Frist mit dem ersten Unterrichtstermin.

Es gelten die folgenden Regelungen:

 

2er Gutschein mit 2 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 2 Wochen gültig. *
4er Gutschein mit 4 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 4 Wochen gültig. *

4er Gutschein mit 8 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 8 Wochen gültig.

4er Gutschein mit 16 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 16 Wochen gültig.


10er Gutschein mit 10 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 10 Wochen gültig. *

10er Gutschein mit 20 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 20 Wochen gültig.

10er Gutschein mit 30 Wochen Gültigkeit = nach dem ersten Unterrichtstermin 30 Wochen gültig.

 

Grundsätzlich haben alle Schüler Anspruch auf einen Termin pro Woche.

 

*für Gutscheine bei denen die Anzahl erworbener Stunden der Gültigkeit in Wochen gleich ist z.B. 4er Gutschein mit 4 Wochen Gültigkeit, gelten folgende Regelungen.

Die erworbenen Unterrichtsstunden werden in einer wöchentlichen Folge hintereinander terminlich festgelegt und sind nicht nach belieben flexibel einteilbar.

Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um eine Folge von Schulwochen - die Ferienzeiten sind zunächst ausgenommen. Sollten Kurse/Stunden innerhalb der Ferienzeiten in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer vereinbart werden, so gelten die hier individuell vereinbarten Termine. Termine die innerhalb der festgelegten Frist bzw. Termin-Reihenfolge nicht wahrgenommen werden verfallen ersatzlos. 

 

7.7. Probestundenregelung bei Erwerb von Gutscheinen 

Probestunden sind kostenlos sofern kein Gutschein erworben wird. Bei Erwerb des Gutscheins ist die Probestunde als erste Stunde des Gutscheins zu betrachten. Diese wird jedoch erst nach Erwerb mit dem jeweiligen Gutschein verrechnet.

Sollte nach erteilter Probestunde kein Erwerb eines Gutscheins stattfinden, ist die Probestunde für den Schüler nicht kostenpflichtig.


8. Unterrichtsjahr und Unterrichtszeit:

8.1 Das Schuljahr beinhaltet insgesamt 12 Monate einschließlich Ferien und gesetzlichen Feiertagen.

8.2 Die Ferien- und Feiertagsreglung des Landes Brandenburg gilt uneingeschränkt für die Löcknitz Musikschule.

9. Ausschluß vom Unterricht:

Der/die Schüler/in kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er/sie gegen die geltenden AGB verstößt, oder der Zahlungspflichtige mit der Zahlung des Unterrichtsentgeltes in Verzug ist. Die Entgeltpflicht bleibt hiervon unberührt.

10. Unterrichtsgebühr und Zahlungsmodalitäten:

10.1 Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Beitragsordnung der Löcknitz Musikschule.

10.2 Die Höhe der eventuell anfallenden Leihentgelte für Musikinstrumente wird in Form eines separaten Leihvertrags über die Löcknitz Musikschule vermittelt.

10.3 Beiträge (siehe Vorderseite) und Leihentgelte sind, einschließlich der Monate mit Schulferien und Feiertagen in voller Höhe fällig.

10.4 Der vorderseitig festgelegte Beitrag ist im Voraus zum 01. des Monats kostenfrei auf das genannte Musikschulkonto zu überweisen. Oder kann per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Für alle Zahlungsfristen gilt der Tag des Zahlungseinganges zur Gutschrift. Die bei Nichtdeckung des Kontos entstehenden Gebühren im Lastschriftverfahren gehen zusätzlich und allein zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

10.5 Alle im Kernbereich Musikschule zu entrichtenden Entgelte sind Monatsentgelte und sie werden zu Beginn des Monats im Voraus fällig. Sie setzen sich zusammen aus einem 12tel des Jahresentgelte für den Unterricht in den gewählten Fächern.

10.6 Die Löcknitz Musikschule behält sich vor, die Entgelte angemessen zu erhöhen, wenn die wirtschaftliche Situation es erfordert. Kommt hierüber kein Einverständnis mit den Zahlungspflichtigen zustande, können beide Parteien das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

10.7 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden zusätzliche Mahnentgelte für die erste und zweite schriftliche Mahnung in Höhe von jeweils EUR 3,- bzw. 6,- EUR erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, leitet die Löcknitz Musikschule ohne Vorankündigung ein zivilrechtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zusätzlich und allein zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Darüber hinaus behält sich die Löcknitz Musikschule bei einem Zahlungsverzug von 4Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Alle bis dahin entstandenen Kosten und Ansprüche bleien davon unberührt.

11. Leihinstrumente:

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Bereitstellen eines Instrumentes durch die Löcknitz Musikschule. Die Ausleihe von Instrumenten könnte durch den Abschluß eines von der Löcknitz Musikschule  vermittelten Leihvertrages erfolgen. Die entsprechenden Leihentgelte sind auf diesem festgelegt.

12. Versicherungs- und Unfallschutz:

12.1 Die Löcknitz Musikschule haftet nicht für Unfälle während des Unterrichts, der Proben, Aufführungen, Projektveranstaltungen und auf den Wegen von und zu entsprechenden Stätten. Es wird, soweit nicht vorhanden der Abschluß einer privaten Unfall- und bei eigenen Instrumenten eine Musikinstrumentenversicherung empfohlen.

12.2 Für eingebrachte Sachen, sowie für Fahrzeuge, die vor oder auf dem Gelände der Löcknitz Musikschule abgestellt sind, haftet die Löcknitz Musikschule nicht. Dies gilt ebenso bei Verlust oder Diebstahl jeglicher Art oder Beschädigung von Sachen, Wertsachen, oder Instrumenten aller Art und Leihinstrumenten.

12.3 Musikschuleigene Instrumente sind nicht gegen grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Zerstörung versichert. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der Musikschule tritt Punkt 13.2. in Kraft.

13. Schulordnung (Unterrichtsräume,-Material,- Instrumente,-Einrichtung):

13.1 Der Schüler verpflichtet sich, die Unterrichtsräume, sowie das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial pfleglich zu behandeln und diese nach Beendigung der Ausbildung oder des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Der Löcknitz Musikschule durch den Schüler entstandene Schäden sind unverzüglich zu ersetzen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, diese Anforderung dem Schüler zur Kenntnis zu bringen.

13.2 Bei vorsätzlicher Beschädigung durch den Schüler behält sich die Löcknitz Musikschule das Recht zur Schadensersatzforderung vor.

13.3 Sollte der Nutzungsvertrag für die von der Einrichtung gestellten Unterrichtsräume gekündigt oder nicht verlängert werden gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht (siehe 7.5.)

14. Gesundheitsbestimmungen:

Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten bitten wir im Interesse aller um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Im Krankheitsfall verpflichten sich alle Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter den Unterricht rechtzeitig abzusagen. Sollte der Schüler mit offensichtlichen Krankheitssymptomen den Unterricht antreten wollen, so behält sich die Löcknitz Musikschule im Zweifel das Recht vor, den Schüler für die jeweilige Stunde vom Unterricht auszuschließen.

Aufgrund der coronabedingten Pandemiesituation 2020-2022, behält sich die Löcknitz Musikschule vor den Unterricht situationsbedingt und inzidenzabhängig auf eine digitale Form des Distanzunterrichtes (Live-Videounterricht) umzustellen.   

15. Zusätze und Änderung des Vertrages:

Zusätze oder Änderungen des Ausbildungsvertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

16. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist der Unterrichtsort.

17. Inkrafttreten:

Diese AGB treten am 01.August 2019 in Kraft.

18. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. Schüler/innen und Löcknitz Musikschule bemühen sich gleichzeitig um eine einvernehmliche Neureglung. Kommt keine Einigung zustande, endet das Unterrichtsverhältnis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

 

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Adresse:

Friedrichstraße 53a, 15537 Erkner

Kontakt:

www.loecknitz-musikschule-erkner.de

loecknitz-musikschule-erkner@web.de

Telefon:  0176 - 50 29 57 09

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Löcknitz Musikschule Erkner

Gitarrenunterricht - Unterricht für klassische Gitarre & E-Gitarre

Ukulelenunterricht - Unterricht für Ukulele

Klavierunterricht - Unterricht für Klavier & E-Piano

Bassunterricht - Unterricht für E-Bass und Kontrabass

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